Wussten Sie es schon? Wenn Sie Ihr Haus altersgerecht umbauen wollen, gibt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ sind dabei Maßnahmen gemeint, die Hindernisse wie Treppen und andere Barrieren, wie erhöhte Einstiege in die Dusche oder Badewanne, beseitigen.
Die KfW bietet in diesem Falle für Privatpersonen einen günstigen Investitionskredit (bis zu 50.000,- Euro je Wohneinheit) oder einen Zuschuss (bis zu 5.000,- Euro je Wohneinheit) an. Die Mittel zum „Standard altersgerechtes Haus“ können bei der KfW ebenfalls mit den Förderungen zur „energetischen Sanierung“ kombiniert werden.
Fragen Sie auch bei Ihrer Krankenkasse und Pflegeversicherung nach weiteren Fördermöglichkeiten – es kann sich lohnen!
Ein Badezimmer für alle Lebenslagen
Ein barrierefreies Bad ist ebenso kinderfreundlich wie altersgerecht, denn die Bedürfnisse ähneln sich stark:
Auch Sie haben Anspruch auf Fördergelder
Besonders interessant bei der Förderung zum altersgerechten Umbau ist die Tatsache, dass sie unabhängig von Ihrem Alter oder von vorhandenen körperlichen Einschränkungen gewährt wird. Voraussetzung ist nur eine gute Planung und Beratung durch einen Fachmann und dass der Antrag bei der KfW unbedingt vor Beginn der Umbauarbeiten eingereicht werden muss. Die Konditionen für eine Förderung erfahren Sie immer aktuell bei uns oder direkt bei der KfW.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
April 29th, 2016